Wo kann ich unterstützen?

Stellen Sie sicher, dass jemand den rosa Elefanten im Raum anspricht?
Stellen Sie sicher, dass jemand den rosa Elefanten im Raum anspricht?

Typische Anlässe können sein:

  • Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Unternehmen
  • tarifpolitische Konfliktlagen oder anspruchsvolle Verhandlungssituationen
  • Restrukturierungen, Reorganisationen oder Transformationen
  • Eskalierte oder festgefahrene Gesprächssituationen
  • Advisory und Sparring durch erfahrene Unterstützung in Labour Relations oder Mitbestimmung
  • Überbrückung offener Führungs- oder Schlüsselrollen im HR- oder Labour-Relations-Umfeld

Leistungsformen

Strategische Vorberatung hilft, in einer anspruchsvollen Situation frühzeitig Klarheit zu gewinnen.

Im einfachsten Fall heißt das: Sie brauchen einen erfahrenen Sparringspartner mit frischem Blick von außen, um Handlungsoptionen, Interessenlagen und Risiken strukturiert zu durchdenken.

Strategische Vorberatung kann aber im Maximum auch heißen: Ein Verhandlungsexperte erstellt eine belastbare Gesamtstrategie mit einer klaren Choreografie für on-the-table- und off-the-table-Maßnahmen, realistischen Alternativszenarien sowie eine durchdachten Kommunikationslinie gegenüber den relevanten Stakeholdern.

Der konkrete Mehrwert: Mit dem guten Gefühl optimaler Vorbereitung in die Verhandlungen gehen, wohlwissend, dass Vorbereitung den höchsten messbaren Output auf Verhandlungserfolg hat.

Die begleitende Verhandlungsberatung ist die ganze Zeit an Bord: Von der Vorbereitung über die konkrete Durchführung bis zum Abschluss. Stets kurzfristig verfügbar, ressourcenstark und auch unter Druck souverän handlungsfähig.

Im Zentrum steht die Frage, wie Sie Ihre Ziele wirksam & mit Tempo verfolgen, ohne unnötig Eskalation zu erzeugen oder sich frühzeitig in eine Sackgasse zu manövrieren.

Dazu gehören unter anderem die Analyse der Interessen- und Machtlage, die Entwicklung einer Verhandlungsarchitektur, die Vorbereitung zentraler Botschaften, die Antizipation typischer Gegenpositionen sowie die Festlegung von roten Linien, Zugeständnislogiken und Eskalationsstufen.

Der konkrete Mehrwert liegt darin, dass Verhandlungen strukturierter, belastbarer und entscheidungsfähiger geführt werden – gerade dann, wenn Zeitdruck, politische Sensibilität oder interne Erwartungshaltungen besonders hoch sind.

Nicht bei jeder anspruchsvolle Verhandlung ist ein sichtbarer externer Berater am Tisch gewünscht. Mitunter ist gerade die diskrete Unterstützung im Hintergrund der hilfreichere Ansatz, zum Beispiel wenn es darum geht, ein bereits angespanntes Verhältnis wieder zu stabilisieren oder wenn die Unternehmenskultur so ist, dass ein externer Berater ein „Wettrüsten“ zur Folge hätte, bei dem dann auch der Verhandlungspartner Beraterkapazitäten aufbaut.

Verhandlungs-Ghosting bedeutet: Im Außen bleiben Sie der handelnde Akteur. Im Hintergrund erhalten Sie präzise Unterstützung bei Argumentationslinien, Formulierungen, Szenarien, Reaktionsoptionen und der Vorbereitung kritischer Gesprächssituationen.

Das ist besonders wertvoll, wenn sensible interne oder politische Konstellationen bestehen, externe Beratung nicht offen sichtbar sein soll oder kurzfristig belastbare Unterstützung benötigt wird, ohne dass gleich der Verhandlungsführer ausgetauscht werden soll.

Der konkrete Mehrwert: Sie treten geschlossen, vorbereitet und souverän auf – ohne zusätzliche Sichtbarkeit nach außen.

Manche Situationen sind nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern auch intern heikel – etwa weil viele Interessen aufeinandertreffen, Vertrauen belastet ist oder Fehlentscheidungen erhebliche Folgekosten auslösen können.

Gerade hier kann externe Verhandlungsführung sinnvoll sein. Der externe Verhandlungsführer unterstützt nicht nur bei der strategischen Vorbereitung, sondern übernimmt auch sichtbar nach außen die Verhandlungsführung für seinen Mandanten.

Das ist besonders hilfreich, wenn nach ergebnislosen Verhandlungsrunden ein Neustart mit einem „frischen Gesicht“ erfolgen soll, wenn ein Thema das Verhältnis der Beteiligten dauerhaft belasten könnte, etwa bei Restrukturierungen, oder wenn der Verhandlungsführer der Gegenseite als besonders schwierig gilt.

Natürlich macht die externe Verhandlungsführung auch Sinn, wenn schlichtweg nicht die personellen Kapazitäten vorhanden sind, um alles inhouse zu machen.

Der konkrete Mehrwert besteht darin, dass dort wieder Bewegung entsteht, wo interne Konstellationen, persönliche Belastungen oder verhärtete Fronten eine Lösung blockieren. Externe Verhandlungsführung schafft Distanz, erhöht die professionelle Schlagkraft und verbessert die Chancen, auch in sensiblen Lagen zu belastbaren Ergebnissen zu kommen.

Wenn eine Schlüsselrolle kurzfristig nicht besetzt ist oder eine besonders anspruchsvolle Phase unmittelbare Führung erfordert, reicht punktuelle Beratung oft nicht aus.

Interim Management auf Zeit bedeutet, dass Verantwortung für einen definierten Zeitraum operativ übernommen wird – mit klarem Mandat, klarer Rolle und dem Anspruch, in einer laufenden Situation schnell wirksam zu werden.

Das kann etwa in Umbruchphasen, bei personellen Übergängen, in kritischen Verhandlungslagen oder bei erhöhtem Steuerungsbedarf erforderlich sein.

Der konkrete Mehrwert: Sie gewinnen sofort belastbare Führung, vermeiden gefährliche Vakanzzeiten und sichern Handlungsfähigkeit genau dort, wo sie in einer kritischen Phase gebraucht wird.

Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung kommen insbesondere dann in Betracht, wenn ein Konflikt bereits verfestigt ist, die Beteiligten aber weiterhin ein Interesse an einer tragfähigen Lösung außerhalb gerichtlicher oder formalisierter Eskalationsverfahren haben.

In dieser Rolle agiert Marcel Gröls nicht als Verhandlungsführer einer Seite, sondern als allparteilicher Dritter. Die Leistung besteht hier in der strukturierten Begleitung eines Verfahrens, in dem beide Seiten zu einer belastbaren Verständigung finden können und über den Tag hinaus Ihre Vertrauensbeziehung stärken.

Für diese Rolle bringt er eine besondere Eignung mit: langjährige Erfahrung sowohl auf Gewerkschafts- als auch auf Arbeitgeberseite. Diese doppelte Perspektive erleichtert es, Interessenlagen, typische Denkweisen, Sensibilitäten und Eskalationsmuster beider Seiten präzise zu erfassen und in tragfähige Lösungen zu übersetzen.

Der konkrete Mehrwert besteht darin, Eskalation, Zeitverlust und Folgekosten zu begrenzen und die Chance auf eine tragfähige Lösung zu erhöhen, die nachhaltig von beiden Seiten mitgetragen werden kann.

Zur Einordnung hier die unterschiedlichen Formen außergerichtlicher Streitbeilegung:

1. Mediation
Ein allparteilicher Dritter strukturiert das Verfahren, entscheidet aber nicht selbst.
Ziel: Die Parteien entwickeln ihre Lösung eigenverantwortlich.

2. Einigungsstelle
Ein formalisiertes betriebsverfassungsrechtliches Verfahren, in dem ein neutraler Vorsitzender gemeinsam mit Beisitzern beider Seiten auf eine Lösung hinwirkt. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann die Einigungsstelle je nach Regelungsgegenstand auch verbindlich entscheiden. Ausschlaggebend ist dann in der Praxis die Stimme des externen Vorsitzenden.

3. Schlichtung
Ein neutraler Dritter begleitet das Verfahren, bringt eigene Sichtweisen und Ideen mit ein und macht am Ende meist einen konkreten Einigungsvorschlag. Mehr steuernd als Mediation.

4. Schiedsverfahren
Kein staatliches Gericht, aber trotzdem ein förmliches Entscheidungsverfahren.
Der Schiedsrichter oder das Schiedsgericht entscheidet verbindlich – außergerichtlich, aber nicht notwendigerweise konsensbasiert.

5. Moderation / Konfliktmoderation
Etwas informeller. Der Moderator strukturiert Gespräche, ohne dass es gleich ein formales Mediationsverfahren ist, hilft allen Beteiligten Distanz zu wahren und holt den Dialog immer wieder freundlich aber bestimmt zurück zum Kern, wenn die Beteiligten ins Klein-Klein abzurutschen drohen.

Spannend ist auch die Kombination der Verfahren. Zum Beispiel kann ein Einigungsstellenvorsitzender mit Mediationshintergrund gewählt werden, der dann das Verfahren im Stil einer Mediation beginnt aber im Falle des Nichterfolgs geordnet – und vorher mit allen Beteiligten festgelegt – in den Modus der Einigungsstelle oder eines Schiedsverfahrens übergeht.

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